Allgemeine Bedingungen der PremClub Appart OHG
Am Treptower Park 21,
12435 Berlin
Deutschland
Berlin HRA 61679 B
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§1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienzimmer zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der PremClub Appart OHG.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, Ferienhäuser oder Ferienzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürften der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PremClub Appart OHG, wobei §540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§2 Vertragsabschluss,-partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes des Gastes durch die PremClub Appart OHG zustande. Die Annahme des Angebotes erfolgt schriftlich, per E-Mail, Online oder mündlich. Das heißt, dass bereits mit der persönlichen oder telefonischen Bestellung des Gastes und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch die PremClub Appart OHG ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen wird. Die PremClub Appart OHG bestätigt die Buchung in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail).
(2) Vertragspartner ist im Auftrag des Eigentümers die PremClub Appart OHG und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der PremClub Appart OHG gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem der PremClub Appart OHG eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen die PremClub Appart OHG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PremClub Appart OHG beruhen.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Die PremClub Appart OHG ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung, Ferienhäuser oder Ferienzimmer und die von ihn in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preises der PremClub Appart OHG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der PremClub Appart OHG an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, die in den jeweiligen Seebädern geltende Kurabgabe zu entrichten. Die Zahlung und Abwicklung der Kurabgabe erfolgt über die PremClub Appart OHG. Nach Zahlung der Kurabgabe erhält der Gast eine Kurkarte. Weitere Bestimmungen zur Erhebung der Kurkarten entnimmt der Gast der jeweiligen Satzung des jeweiligen Seebades.
(5) Die Preise können von der PremClub Appart OHG ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnung, Ferienhaus oder Ferienzimmer, der Leistung der PremClub Appart OHG oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die PremClub Appart OHG dem zustimmt.
(6) Rechnungen der PremClub Appart OHG sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung ohne Abzug zahlbar. Unter Angabe der Buchungsnummer verpflichtet sich der Gast, 20 % des Mietpreises anzuzahlen. Die Restzahlung des Mietpreises ist 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen von weniger als 7 Tagen bis zum Anreisezeitraum ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die PremClub Appart OHG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die PremClub Appart OHG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der PremClub Appart OHG bleib der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(7) Die PremClub Appart OHG ist gegenüber dem Gast berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution, zu verlangen. Die Höhe der Kaution beträgt 250,00 Euro und wird nach Abreise binnen 7 Werktagen auf das vom Gast angegebene Bankkonto zurück überwiesen, sofern keinerlei Schäden vom Gast verursacht worden sind.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der PremClub Appart OHG aufrechnen oder mindern.
§4 Rücktritt des Gastes (Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistung der PremClub Appart OHG (No Show)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der PremClub Appart OHG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der PremClub Appart OHG (per Post oder E-Mail). Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der PremClub Appart OHG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen der PremClub Appart OHG und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der PremClub Appart OHG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
(3) Bei dem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienzimmer hat die PremClub Appart OHG die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung, Ferienhaus oder Ferienzimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Der PremClub Appart OHG steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast in in diesem Fall verpflichtet 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Sofern eine Neuvermietung für den vom Gast nicht angetretenen Zeitraum seitens der PremClub Appart OHG erfolgreich war, ist der Gast verpflichtet 15% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen.
(5) Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§5 Rücktritt der PremClub Appart OHG
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die PremClub Appart OHG in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen, Ferienhaus oder Ferienzimmer vorliegen und der Gast auf Rückfrage der PremClub Appart OHG auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß §3 Abs. 6 verlange Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von PremClub Appart OHG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die PremClub Appart OHG ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist die PremClub Appart OHG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielweise falls:
(4) Bei berechtigtem Rücktritt der PremClub Appart OHG entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§6 Bereitstellung, Übergabe, Sorgfalt und Rückgabe
(1) Der Gast erwirbt ein Anspruch auf die Bereitstellung der von Ihm gebuchten Ferienwohnung/ Ferienhaus bzw. des Ferienzimmers.
(2) Gebuchte Ferienwohnungen/ Ferienhäuser oder Ferienzimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die Ferienwohnung/ Ferienhäuser wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der
Versicherung mitzuteilen.
(3) Der Gast hat kein Anspruch auf frühere Bereitstellung
(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnung/ Ferienhäuser oder Ferienzimmer der PremClub Appart OHG spätestens um 10:00 Uhr geräumt und Besenrein zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt u.a. auch das leeren von sauberen Geschirr aus dem Geschirrspülmaschinen sowie das entsorgen von Glasflaschen sowie Hausmüll in die dafür vorgesehenden Müllcontainer. Danach kann die PremClub Appart OHG aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung/ Ferienhauses oder des Ferienzimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begündet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der PremClub Appart OHG kein oder ein wesentlich niederer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
(5) Die Schlüsselübergabe und Schlüsselrückgabe erfolgt auf der in der Buchungsbestätigung hinterlegten Schlüsseladresse. Bei Spätanreise verpflichtet sich der Gast der PremClub Appart OHG dies mitzuteilen. Die PremClub Appart OHG verpflichtet sich im Gegenzug, dem Gast ein Schlüsseltresor an der in der Buchungsbestätigung hinterlegten Schlüsseladresse vorzubereiten und den Gast den Tresor und Code zur Verfügung zu stellen.
(6) Der Gast hat bei Übergabe des Schlüssels Sorge dafür zu tragen, diesen nicht zu verlieren und in der Buchungsbestätigung hinterlegten Schlüsseladresse diesen zurückzugeben. Bei Verlust und Nichtabgabe dessen, haftet der Gast.
(7) Das Laden von Elektrofahrzeugen ist grundsätzlich verboten! Ausnahmen bestehen bei ausgewiesenen Ferienwohnungen/ Ferienhäuser, die eine Möglichkeit zur entgeltlichen Entnahme von Strom vorab angezeigt haben. Bei Verstoß ist mit eine soforte Kündigung sowie einer Anzeige wegen Stromdiebstahl zu rechnen.
§7 Haftung der PremClub Appart OHG
(1) Die PremClub Appart OHG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die PremClub Appart OHG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PremClub Appart OHG beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der PremClub Appart OHG beruhen.
Einer Pflichtverletzung der PremClub Appart OHG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der PremClub Appart OHG auftreten, wird der PremClub Appart OHG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von eingebrachten Sachen haftet die PremClub Appart OHG nicht. Zerstörungen oder Beschädigungen sind unverzüglich der PremClub Appart OHG anzuzeigen.
(3) Soweit vom Gast ein Stellplatz in einer zur PremClub Appart OHG zugehörigen Garage oder auf einem zugehörigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die PremClub Appart OHG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Das Aufladen von Elektrofahrzeugen an dem Stellplatz ist strengstens untersagt, sofern diese nicht mit im Vertragsbestandteil ausgewiesen wurden.
(4) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Sofern der Gast hier nach Rücksprache mit der PremClub Appart OHG dies vereinbart hat, übernimmt diese die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der PremClub Appart OHG.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – in im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der PremClub Appart OHG.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nicht sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 08/2023